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Unternehmer aus EU müssen in Zukunft bereits ab dem ersten Cent österreichische USt zahlen

Entfall der Lieferschwelle im Versandhandel geplant.

Mit Ministerratsvortrag vom 3. April 2019 hat die österreichische Regierung beschlossen, dass die Lieferschwelle beim Versandhandel entfallen soll.


Die Versandhandelsregelung bei der Umsatzsteuer sieht derzeit eine Lieferschwelle von 35.000 Euro vor. Demnach unterliegen Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei Versandhandelsumsätzen an österreichische Private grundsätzlich erst ab Überschreiten der Lieferschwelle der österreichischen Umsatzsteuer. Diese Lieferschwelle soll nun beim innergemeinschaftlichen Versandhandel entfallen. Mit dieser Regelung wird erreicht, dass Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten bei Versandhandelsumsätzen an österreichische Private grundsätzlich bereits ab dem ersten Cent österreichische Umsatzsteuer zu entrichten haben. Abweichend davon soll die Besteuerung von Kleinstunternehmern (Umsätze bis 10.000 Euro) im Ansässigkeitsstaat erfolgen.


Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird demnächst zur Begutachtung erwartet. Ab wann die neue Regelung gilt, ist abzuwarten.


Bei nicht beachten der Lieferschwelle, trotz Umsätzen in Österreich in der Vergangenheit, kann eine Selbstanzeige an das Finanzamt Graz Stadt erforderlich sein.

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