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Gesetzesänderung geplant, um Beschwerden vor Bundesfinanzgericht zu beschleunigen (ab 2021)

Laut Ministerratvortrag vom 1.5.2019 sollen zukünftig Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht beschleunigt werden können. Dazu wird die Möglichkeit der „Erörterungstermine“ ausgeweitet. Zukünftig kann ein Erörterungstermin auch auf Antrag der Beschwerdeführer oder der Abgabenbehörde stattfinden. Zudem soll im Rahmen dieser Verhandlungstermine auch die Möglichkeit bestehen, bei Einigung der Parteien mittels vereinfachter Ausfertigung eine schnelle Verfahrensbeendigung zu erreichen.


Auch bisher gab es bereits die Möglichkeit einen Erörterungstermin durchzuführen. Diese wurden aber nicht unbedingt von jedem Richter gerne genützt. Nunmehr ist geplant hier für ein Recht einzuräumen, um die Verfahren zu beschleunigen.


lt Ministerratvortrag vom 1.5.2019. Die endgültige Gesetzgebung bleibt abzuwarten.

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