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Wie können mit Bitcoins Gewinne erzielt werden, ohne Steuerpflicht auszulösen?

Unter der Annahme, dass keine zinstragende Veranlagung von Bitcoins vorliegt, können Gewinne mit Bitcoins klassisch erzielt werden durch:

  1. Käufe und Verkäufe von Bitcoins auf ein und derselben Handelsplattform (sogenannte Exchange);

  2. Übertrag der Bitcoins von einer Handelsplattform auf eine andere Plattform (sogenanntes Arbitrage-Trading) und anschließendem Verkauf oder

  3. Wertsteigerungen beim Handel von Bitcoins gegen alternative Kryptowährungen (sogenanntes Altcoin-Trading)

Kryptowährungen wie Bitcoins sind als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 EStG dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Handel zwischen unterschiedlichen Kryptowährungen ist ebenso wie der Eintausch von virtuellen Währungen gegen Fiatgeld (zB Euro) als Tauschvorgang anzusehen. Ob tatsächlich Steuerpflicht besteht, ist für jeden Verkaufsfall von Bitcoins gesondert zu prüfen. Hierzu stehen wir mit unserer Expertise gerne zur Verfügung.

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