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Wie bekommt man eine Strafregisterbescheinigung?

Unter Nachweis seiner Identität und einem schriftlichen Antrag erhält man bei der zuständigen Behörde eine Strafregisterbescheinigung.


Zuständig sind:

  1. in erster Linie die Bürgermeister der Gemeinden;

  2. in Gemeinden, in denen die Landespolizeidirektion auch Sicherheitsbehörde erster lnstanz ist (wie zB in Wien), die Landespolizeidirektion; sowie

  3. allgemein die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland.


Die Einholung einer solchen Strafregisterauskunft (sie ist eine öffentliche Urkunde) kann allerdings auch elektronisch im Wege der sogenannten Bürgerkarte erfolgen; in beiden Fällen sind sowohl Antrag als auch Ausstellung kostenpflichtig (2019 beläuft sich die konventionelle Antragstellung in Summe auf 30,70 Euro, die elektronische auf 25 Euro). Die Strafregisterbescheinigung enthält dabei nur Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Bei Geldstrafen, die etwa regelmäßig bei gerichtlichen Verurteilungen nach dem FinStrG verhängt werden, ist die Ersatzfreiheitsstrafe für die Beurteilung des Zeitraums von mehr als drei Monaten maßgeblich. Ergibt die Abfrage keine Eintragungen, wird eine Negativbescheinigung ausgestellt.

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