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Neuerungen durch das Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG)

Bislang wurden Konflikte bei unterschiedlicher Auslegung bzw Anwendung von Doppelbesteuerungabkommen (DBA) zwischen Österreich und einem anderen EU-Mitgliedsstaat durch Einleitung eines Verständigungsverfahrens gelöst. Nun gibt es ein neues Verfahren zur Beilegung von grenzüberschreitenden Steuerstreitigkeiten innerhalb der EU, das durch das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz (EU-BStbG) geregelt ist.


Das EU-BStbG ist mit 01.09.2019 in Kraft getreten und ist für Streitfragen in Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen anwendbar, das in einem Besteuerungszeitraum ab dem 01.01.2018 erwirtschaftet wurde. Das Verfahren wird durch das Einbringen einer rechtzeitigen Streitbeilegungsbeschwerde bei den zuständigen Behörden in Gang gesetzt.


Wesentlicher Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise ist die zwingende Lösung von Steuerstreitigkeiten durch ein Schiedsverfahren, sofern im Rahmen des Verständigungsverfahrens nicht bereits eine Lösung zwischen den involvierten Staaten gefunden werden konnte. Einen Vorteil für einen betroffenen Steuerpflichtigen bringt auch der vorgegebene zeitliche Rahmen für jeden Verfahrensschritt. Dadurch können bilaterale Besteuerungskonflikte künftig schneller als bisher gelöst werden.

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