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ab 1.1.2021 Entfall der Lieferschwelle bei innergemeinschaftlichem Versandhandel

Aktualisiert: 17. Feb. 2020

Die österreichische Regierung hat beschlossen, dass die Lieferschwelle beim Versandhandel entfallen soll. In Geltung tritt die neue Regelung ab 1.1.2021

Die Versandhandelsregelung bei der Umsatzsteuer sieht derzeit eine Lieferschwelle von 35.000 Euro nach Österreich vor. Demnach unterliegen Unternehmer aus anderen EU-Mitgliedstaaten bei Versandhandelsumsätzen an österreichische Private grundsätzlich erst ab Überschreiten der Lieferschwelle der österreichischen Umsatzsteuer. Diese Lieferschwelle soll nun beim innergemeinschaftlichen Versandhandel entfallen. Mit dieser Regelung wird erreicht, dass Unternehmer aus anderen Mitgliedstaaten bei Versandhandelsumsätzen an österreichische Private grundsätzlich bereits ab dem ersten Cent österreichische Umsatzsteuer zu entrichten haben. Abweichend davon soll die Besteuerung von Kleinstunternehmern (Umsätze bis 10.000 Euro) im Ansässigkeitsstaat erfolgen.


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