top of page

Eintrag ins Strafregister durch Finanzstrafverfahren?

Aktualisiert: 28. März 2019

Strafregister enthalten österreichweit alle rechtskräftigen Verurteilungen. In der Praxis werden Auszüge aus den Strafregistern benötigt, um die strafrechtliche Unbescholtenheit nachzuweisen; zB für die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren, aber auch zum Nachweis der besonderen Vertrauenswürdigkeit von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei der KSW) oder bei Gewerbebehörden.


Hinsichtlich Verfahren und Verurteilungen nach dem Finanzstrafgesetz ist auch bei den Strafregistern die generelle Zweiteilung der Verfahren in verwaltungsbehördliche und strafgerichtliche Verfahren zu beachten. Nur bei gerichtichtlichen Finanzstrafverfahren (hinterzogene Steuer über 100.000 Euro) kann ein Eintrag im Strafregister erfolgen. Die Strafregisterbescheinigung (früher Leumungszeugnis) enthält nur Verurteilungen zu Freiheitsstrafen von mehr als drei Monaten. Bei Geldstrafen, die etwa regelmäßig bei gerichtlichen Verurteilungen nach dem FinStrG verhängt werden, ist die Ersatzfreiheitsstrafe für die Beurteilung des Zeitraums von mehr als drei Monaten maßgeblich.


Das Strafregister nach dem Strafregistergesetz (StRegG) dient der Speicherung und Evidenthaltung strafgerichtlicher Verurteilungen, also auch solcher im gerichtlichen Finanzstrafverfahren. Mit Rechtskraft der Verurteilung einer natürlichen Person erfolgt die Eintragung in das Strafregister.


Das Strafregister wird bundesweit von der Landespolizeidirektion Wien geführt, bei der zu diesem Zweck das Strafregisteramt eingerichtet ist. Bei Geldstrafen, die etwa regelmäßig bei gerichtlichen Verurteilungen nach dem FinStrG verhängt werden, ist die Ersatzfreiheitsstrafe für die Beurteilung des Zeitraums von mehr als drei Monaten maßgeblich.


"Verurteilungen" von Verbänden nach dem VbVG werden hingegen in einem eigenen behördeninternen Register (Verbandsregister als Teil der Verfahrensautomation Justiz, sog. "VJ") zentral bei und von der WKSTA geführt, die auch für diesbezügliche Auskunftsverlangen zuständig ist.

mehr.


Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unte

bottom of page