top of page

Auskunft aus dem Finanzstrafregister

Aktualisiert: 12. Apr. 2023


Vollmachts der betroffenen Person konnte dessen Rechtsanwalt/Steuerberater bisher den Antrag auf Auskunft aus dem Finanzstrafregister an die Finanzstrafbehörde stellen. Seit der Reform der Finanzverwaltung, die mit 01.01.2021 in Kraft getreten ist, sind diese Anträge nunmehr an das Amt für Betrugsbekämpfung zu richten. Für berufsmäßige Parteienvertreter reicht dabei der Hinweis auf die erteilte Vollmacht, dh eine Übermittlung eines Identitätsnachweises der betroffenen Person ist nicht erforderlich. Die entsprechenden Anträge sind per eingeschriebenen Brief oder per Fax an das Amt für Betrugsbekämpfung, Finanzstrafregister, zu richten. Eingeschriebene Briefe sind dabei an das Amt für Betrugsbekämpfung, Postfach 252, 1000 Wien zu adressieren, Faxe an 050 233 595 21 23. Zudem kann der Antrag per E-Mail gestellt werden an: post.abb-str-w-spruchsenat@bmf.gv.at.

Ein persönliches Erscheinen ist, wie zuvor, nicht erforderlich.

Der Antrag hat Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Grund der Anfrage und die gewünschte Zustelladresse zu enthalten. Die Angabe der Steuernummer ist nicht erforderlich. Anzugeben ist, zu welchem Zweck die Abfrage benötigt wird. Dies kann für ein laufendes Finanzstrafverfahren, für eine Ausschreibung, für eine Gewerbebehörde oder für die betroffene Person persönlich sein. Sofern eine Privatperson eine entsprechende Auskunft aus dem Finanzstrafregister selbst beantragen möchte, ist dem Schreiben außerdem ein Identitätsnachweis (zB Personalausweis-Kopie) beizulegen.

Der Auszug aus dem Finanzstrafregister wird meist binnen weniger Tage postalisch an die angegebene Adresse übermittelt. Enthält die Auskunft Vorstrafen, übermittelt das Amt für Betrugsbekämpfung die Auskunft in der Praxis direkt an die betroffene Person.


Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Strafregisterbescheinigung - wo beantragen?

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unte

bottom of page