Ab 1.1.2020 sollen anstatt der derzeit 40 Finanzämter, neun Zollämter, der Steuer- und Zollkoordination, der Großbetriebsprüfung, der Finanzpolizei und der Steuerfahndung nur mehr fünf Ämter bestehen.
Finanzamt Österreich (früher 40 Finanzämter)
Finanzamt für Großbetriebe (früher Teil eines Finanzamts)
Zollamt Österreich (früher 9 Zollämter)
Amt für Betrugsbekämpfung (früher Finanzpolizei, Steuerfahndung und Finanzstrafbehörde)
Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (früher GPLA und GKK-Prüfung)
Das Finanzamt Österreich soll weiterhin Standorte im gesamten Bundesgebiet unterhalten. Die Zuständigkeit ist jedoch nicht mehr zwingend regional. Dh ein Finanzbeamter aus Hollabrunn kann einen Steuerpflichtigen aus Wien "bearbeiten".
Durch das Amt für Betrugsbekämpfung soll die Kompetenz und Effizienz im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug gebündelt und erhöht werden. Das Amt für Betrugsbekämpfung nimmt ab 1.1.2020 voraussichtlich die Aufgaben der Finanzpolizei, der Steuerfahndung und der Finanzstrafbehörde wahr.
Verfahren, die am 31. 12. 2019 bei einem Finanzamt oder Zollamt anhängig sind, sollen von der jeweils am 1.1.2020 zuständigen Abgabenbehörde im jeweiligen Verfahrensstand fortgeführt werden.
Ministerialentwurf vom 10.4.2019 135/ME NR 26. GP; die Gesetzgebung bleibt abzuwarten, in Kraft treten ist jedoch mit 1.1.2020 geplant.
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