top of page

AMAZON meldet ab 2020 Umsätze seiner Händler in Österreich

Aktualisiert: 21. Sept. 2020

Seit 1.1.2020 treffen Online-Plattformen umfassende Aufzeichnungspflichten über vermittelte Umsätze. Die Finanzämter sollen auf dieser Grundlage überprüfen können, ob die österreichische Umsatzsteuer korrekt abgeführt wurde. Größere Plattformen wie Amazon haften unter gewissen Umständen für nicht korrekt abgeführte Umsatzsteuern, wenn sie ihre Aufzeichnungen nicht bis zum 31.01. des Folgejahres, erstmals also zum 31.01.2021, an die Abgabenbehörde melden.


Amazon fordert derzeit seine Händler auf, eine österreichische Umsatzsteuer – ID zu hinterlegen, falls diese eine österreichische Umsatzsteuer – ID benötigen. Wer in Österreich also nicht steuerlich registriert sein muss, kann die Aufforderung ignorieren.

Für viele nicht-österreichische Amazon-Händler ist dies nun ein Anlass, das Erfordernis einer steuerlichen Registrierung in Österreich zu überprüfen. Wurde etwa die österreichische Lieferschwelle von EUR 35.000 überschritten, besteht – zumindest bis zum Inkrafttreten der geänderten Versandhandelsregelungen am 01.07.2021 – eine steuerliche Registrierungspflicht. Wer die Lieferschwelle überschritten hat, muss sich also auf Basis der aktuellen Rechtslage in Österreich registrieren lassen und österreichische Umsatzsteuer abführen.

Mit einer steuerlichen Registrierung wird eine österreichische Steuernummer erteilt, nicht automatisch aber auch eine österreichische UID. Eine solche erhält man auf Antrag etwa dann, wenn man ein österreichisches Lager nutzt und Ware aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Österreich verbringt. Ist dies nicht der Fall, benötigt man als nicht-österreichischer Versandhändler üblicherweise keine österreichische UID.


Falls Sie als nicht-österreichischer Amazon-Händler feststellen, dass Sie bereits in der Vergangenheit die österreichische Lieferschwelle überschritten haben und in Österreich Umsatzsteuer hätten abführen müssen, sollten Sie Selbstanzeige erstatten. Widrigenfalls drohen Strafen nach dem Finanzstrafgesetz, und die Aufdeckungsgefahr ist ob der neuen Regelungen um ein Vielfaches erhöht.


Im Rahmen der Selbstanzeige kann man übrigens beantragen, die österreichische Umsatzsteuer stunden zu lassen. Im Optimalfall wird die Stundung gewährt, bis die - im falschen Land abgeführte - Umsatzsteuer gutgeschrieben wurde. Im Detail handelt es sich immer um eine Einzelfallentscheidung.

Wir prüfen gerne für Sie, ob eine steuerliche Registrierung in Österreich erforderlich ist, gegebenenfalls seit wann und welche Lösungen auf Basis Ihres individuellen Sachverhalts sodann am Zweckmäßigsten sind. Zudem prüfen wir für Sie, ob eine österreichische UID erforderlich bzw sinnvoll ist.

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Strafregisterbescheinigung - wo beantragen?

Eine rechtskräftige Verurteilung durch ein österreichisches Strafgericht zieht nicht nur die bekannten Sanktionen wie Freiheitsstrafen, Geldstrafen, vorbeugende Maßnahmen - wie beispielsweise die Unte

bottom of page