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Ab 2021 Betriebsprüfung auf Antrag

Um die Planungssicherheit für Unternehmen zu erhöhen und mehr Rechtssicherheit bei Betriebsübertragungen oder Betriebsaufgaben herzustellen, sollten Unternehmen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer Betriebsprüfung haben. Aus diesem Grund soll die Außenprüfung auf Antrag eingeführt werden. Mit dieser Möglichkeit sollen Unternehmer Gewissheit über allenfalls vorhandene steuerliche Risiken erlangen können. Dies stellt einen weiteren Schritt zur Ausweitung der Services der Finanzverwaltung dar.


Lt Ministeratsvortrag vom 1.5.2019. Eine finale Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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